Theaterschule Bamberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unterrichtsbedingungen

1.
Die Kurse finden einmal wöchentlich statt, wenn es nicht anders angegeben ist. 
Die Kursdauer beträgt 90 Minuten, für die „Minis“ (6 bis 8 Jahre) 60 Minuten. 

Das Stimmtraining und einige gesonderte Kurse dauern ebenfalls 60 Minuten
(wenn es nicht anders angegeben ist).


2.
Die Unterrichtsgebühren sind in vereinbarter Höhe jeweils im Voraus bis spätestens
zum 7. eines jeden Monats (eingehend auf dem Konto der Theaterschule-Bamberg) per
Dauerauftrag zu entrichten. 

Bei einmaligen Workshops ist die Teilnahmegebühr mit dem Zeitpunkt der Anmeldung
fällig und muss spätestens 10 Werktage vor Workshopbeginn bei uns eingehen
(maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns, nicht die Absendung). 

Für Geschwisterkinder gibt es eine Ermäßigung.

Ermäßigungen bei Mehrfachbelegungen sind bei der Schulverwaltung zu erfragen. 

Für die Anmeldung der laufenden Kurse wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben.


3.
Die Ferienzeiten der Theaterschule Bamberg entsprechen den amtlichen Schulferien
des Freistaats Bayern. Zu diesen Zeiten, sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet
kein regulärer Unterricht statt. Unser Honorar ist über das gesamte Jahr kalkuliert, 
sodass auch während der Ferienzeiten die Unterrichtsgebühr zu entrichten ist.


4.
Eine Kündigung hat schriftlich mindestens 4 Wochen vor folgenden Terminen
zu erfolgen: 31. Dezember / 30. April / 31. August. 
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an folgende Adresse zu richten:
Theaterschule Bamberg, Unterer Leinritt 12, 96049 Bamberg

Das Fernbleiben vom Unterricht stellt keine Kündigung dar und entbindet nicht
von der Zahlungsverplichtung bis zum Vertragsende. 

Bei einmaligen Workshops kann durch schriftliche Benachrichtigung an uns
bis 10 Tage vor Workshopbeginn kostenlos storniert werden. 

Bei Workshopstornierungen innerhalb von 10 Tagen vor Workshopbeginn
erheben wir die volle Teilnahmegebühr.


5.
Stunden, die durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche Ausnahmesituation
versäumt werden, können nicht nachgeholt werden (Ausnahmeregelung
nur nach Absprache). 

Die durch Krankheit des Dozenten oder aus sonstigen Gründen seitens der
Lehrer ausgefallenen Stunden werden nach Absprache nachgeholt. 

Der Lehrkraft bleibt es vorbehalten jährlich 2 Unterrichtsstunden aus
persönlichen Gründen nicht zu erteilen (eigene Krankheit, Todesfälle etc.). 


6.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.


7.
Die Theaterschule Bamberg übernimmt keine Haftung für Verlust oder
Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, Garderobe und Wertsachen.


8.
Die Unterrichtsgebühren entsprechen dem Stand vom 15.01.2014 und
können den veränderten Lebenshaltungskosten angepasst werden. 
Diesbezügliche Veränderungen werden den TeilnehmerInnen mit einer
angemessenen Frist bekannt gegeben.


9.
Organisatorisch notwendige Änderungen des Stundenplans muss sich
die Theaterschule Bamberg vorbehalten. Sie werden den TeilnehmerInnen
rechtzeitig bekannt gegeben.

Unterrichtsinhalte und Dozenten werden durch die Schule bestimmt. 

Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs beträgt fünf Schüler. Ausnahmen
sind nach Ermessen der Schulleitung möglich.


10.
Im Rahmen der Unterrichts- und PR-Tätigkeit der Schule kann es gelegentlich
während des Unterrichts zu Dreharbeiten oder anderen Pressekontakten
kommen. Die Verwertungsrechte werden durch eine gesonderte
Einwilligungserklärung geregelt. 

Wenn der Schüler mit einer Verwertung grundsätzlich oder im jeweiligen
Einzelfall nicht einverstanden ist, ist er verpflichtet, dies vor Beginn der
Dreharbeiten anzuzeigen.

 

Bamberg, 22.07.2014